Naturmonumente

Nationale Naturmonumente

 

Insel Vilm

Die Schutzgebietskategorie Nationales Naturmonument ist in Deutschland erst mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2009 eingeführt worden. Es wurden seitdem zwar schon einige Kandidaten für diese neue Schutzgebietskategorie genannt, bislang aber hier zu Lande noch kein Objekt als Nationales Naturmonument ausgewiesen.

Das F+E-Vorhaben "Nationale Naturmonumente" soll die recht knappen Ausführungen im BNatSchG mit Leben füllen und für die Praxis handhabbar machen. Ein zentrales Ziel des Vorhabens ist es, die für die Ausweisung von Nationalen Naturmonumenten erforderlichen Kriterien zu entwickeln und zu konkretisieren. Da es in anderen Ländern schon seit mehr als 100 Jahren Nationale Naturmonumente in mehr oder weniger enger Anlehnung an die IUCN Kategorie III gibt, kann hierzu auch ein Blick über Ländergrenzen, beispielsweise in die USA, nach Tschechien oder in die Schweiz helfen.

Weiterhin ist die neue Schutzgebietskategorie gegenüber bestehenden Kategorien im deutschen Naturschutzrecht wie Nationalpark, Naturschutzgebiet oder Naturdenkmal abzugrenzen und es sollen allgemeingültige Managementempfehlungen erarbeitet werden.

Falls während der Projektlaufzeit Ausweisungsverfahren begonnen werden, wie dies zum Beispiel für die Insel Vilm (Mecklenburg-Vorpommern) zu erwarten ist, sollen diese Verfahren fachlich begleitet werden.


 


Projektlaufzeit:

Dezember 2010 - April 2012

Finanzierung:

Bundesamt für Naturschutz

Projektleitung:

Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen

Bearbeitung:

Dr. Peter Wattendorf

 

 

Benutzerspezifische Werkzeuge